Die Ausbildung zum Tragschrauber Piloten
Voraussetzungen:
Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre und erfordert ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2.
Eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach §30 Abs.5 des Bundeszentralregistergesetzes beantragt worden ist.
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung beinhaltet mindestens 30 Flugstunden. Die meisten Flugstunden werden unter verschiedenen Wetterbedingungen für Starts und Landungen am Schulungsplatz verwendet. Später geht es dann auch schon mit Überlandflügen zu den benachbarten Flugplätzen. Dabei üben wir das Navigieren und lernen andere Platzverhältnisse kennen.
Theoretische Ausbildung:
60 Einheiten Theorie-Unterricht à 45 Minuten in den Fächern: Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie, Tragschraubertechnik, Verhalten in besonderen Fällen und Navigation.
Einzelunterricht ist nach Absprache möglich.
Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.
Liste Fliegerärzte
